27.07.2017
Der Gemeinderat Münsingen bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 09.07.1985 (BauG) die oben erwähnte Planung zur öffentlichen Auflage.
Die Parzelle 103, Jungfrauweg 1-9, befindet sich in der dreigeschossigen Wohnzone W3 und ist deutlich unternutzt. Eine durch die Grundeigentümerschaft erarbeitete Nutzungsstudie zeigt, dass die Parzelle mit einem Neubau sowie der Aufstockung der bestehenden Gebäude massvoll entwickelt werden könnte. Aus Sicht der Gemeinde ist die aufgezeigte Entwicklung an diesem Ort verträglich, ermöglicht eine haushälterische Nutzung des Baulandes und entspricht der angestrebten Entwicklung nach innen. Die Gemeinde beabsichtigt deshalb die Parzelle 103 in eine neu in die baurechtliche Grundordnung aufzunehmende viergeschossige Wohnzone W4 aufzuzonen.
Die Akten liegen während 30 Tagen vom 27.07.2017 bis am 28.08.2017 bei der Bauabteilung Münsingen, Thunstrasse 1, 3110 Münsingen, öffentlich auf und können untenstehend heruntergeladen werden.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Bauabteilung Münsingen einzureichen. In Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten.
Auflagedokument:
Erläuternde Dokumente: