31.03.2020
Öffentliche Auflage Kantonsstrassen
Die kantonale Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion, vertreten durch den zuständigen Oberingenieurkreis, legt gestützt auf Artikel 29 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG) den Strassenplan für das unten stehende Vorhaben auf. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innert der Auflagedauer schriftlich und begründet bei der Auflagestelle einzureichen.
Kantonsstrasse Nr.: 6, Bern – Thun
Gemeinde: Münsingen
Vorhaben: 22007073 / Sanierung Ortsdurchfahrt
Münsingen, Projektänderung
Beanspruchte Ausnahmen: Keine
Einspracheberechtigt sind Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer oder andere Personen, die ein schutzwürdiges Interesse haben. Das gleiche Recht kommt den nach der Bundes- oder nach der Baugesetzgebung befugten Organisationen und Behörden zu. Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Münsingen, Abteilung Bau
Die Planunterlagen können ab dem 1. April 2020 auf der Homepage der Gemeinde unter untenstehendem Link heruntergeladen oder auf Voranmeldung bei der Abteilung Bau (Tel. 031 724 52 20 / bauabteilung@muensingen.ch) eingesehen werden.
Auflagedauer: 1. April bis 1. Mai 2020
Aussteckung: Das Vorhaben ist im Gelände wie folgt ausgesteckt:
Rot Strassenrand
Gelb Gehwegrand
Weiss Landerwerbsgrenze
Blau vorübergehende
Beanspruchung
Grün neuer Baum
Kunstbauten werden mit Profilen ausgesteckt.
Bern, 23.03.20
Oberingenieurkreis ll