12.01.2017
Umzonung Parzelle Nr. 103, Jungfrauweg 1-9 mit Änderung Baureglement und Zonenplan -
Der Gemeinderat Münsingen bringt gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die oben erwähnte Planung zur Mitwirkungsauflage.
Die Parzelle 103, Jungfrauweg 1-9, befindet sich in der dreigeschossigen Wohnzone W3 und ist deutlich unternutzt. Eine durch die Grundeigentümerschaft erarbeitete Nutzungsstudie zeigt, dass die Parzelle mit einem Neubau sowie der Aufstockung der bestehenden Gebäude massvoll verdichtet werden könnte. Aus Sicht der Gemeinde ist die aufgezeigte Verdichtung an diesem Ort verträglich, ermöglicht eine haushälterische Nutzung des Baulandes und entspricht der angestrebten inneren Verdichtung. Die Gemeinde beabsichtigt deshalb die Parzelle 103 in eine neu in die baurechtliche Grundordnung aufzunehmende viergeschossige Wohnzone W4 aufzuzonen.
Öffentliche Mitwirkungsauflage
Auflage- und Eingabefrist: Donnerstag, 9. Februar bis Montag, 13. März 2017
Die Auflagedokumente können während den Öffnungszeiten bei der Bauabteilung, Thunstrasse 1, 3110 Münsingen eingesehen oder untenstehend als PDF heruntergeladen werden.
Während der Auflagefrist kann jede Person schriftlich und begründet Vorschläge, Anregungen und Kritik anbringen. Diese wertet die Behörde aus und passt bei Bedarf die Planung an. Die Eingaben sind schriftlich an die Bauabteilung Münsingen mit dem Vermerk "Umzonung Parzelle 103, Jungfrauweg", Thunstrasse, 1, 3110 Münsingen zu richten.
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