21.12.2023
In den nächsten Tagen erhalten Sie die Liegenschaftssteuerrechnung 2023
Die Liegenschaftssteuer stützt sich auf den rechtskräftigen amtlichen Wert am Stichtag. Dieser wird im Verfahren der amtlichen Bewertung von Grundstücken und Wasserkräften festgesetzt. Der amtliche Wert kann mit der Eröffnung der Liegenschaftssteuer nicht angefochten werden.
Die Liegenschaftssteuer schuldet, wer am 31. Dezember des jeweiligen Kalenderjahres als Eigentümer, Eigentümerin, Nutzniesser oder Nutzniesserin im Grundbuch eingetragen ist.
Ausführliche Informationen zu den Liegenschaftssteuern 2023 finden Sie gerne hier.