Barrierefrei-Menü
Schrift
NormalGroßSehr groß
Kontrast
NormalStark
Bilder
AnzeigenAusblenden
Leichte Sprache
AusEin
Vorlesen
Vorlesen starten
Vorlesen pausieren
Stoppen
Gesellschaft
Gesellschaft

Geringfügige Änderung der Überbauungsordnung e „Dorfzentrum“

07.05.2020

Beschluss des Gemeinderats/Bekanntmachung nach Art. 122 Abs. 8 BauV

Der Gemeinderat Münsingen hat die vorerwähnte geringfügige Änderung am 29.04.2020 beschlossen. Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert der Frist von 30 Tagen ab Publikation beim Amt für Gemeinden und Raumordnung, Abteilung Orts- und Regionalplanung, Nydeggasse 11/13, 3011 Bern, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

Die Unterlagen können bei der Abteilung Bau Münsingen, Thunstrasse 1, 3110 Münsingen eingesehen werden.

Münsingen, 29.04.2020
Gemeinderat Münsingen

Genehmigung Überbauungsordnung e Dorfzentrum


Cookie-Hinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen