07.05.2020
Beschluss des Gemeinderats/Bekanntmachung nach Art. 122 Abs. 8 BauV
Der Gemeinderat Münsingen hat die vorerwähnte geringfügige Änderung am 29.04.2020 beschlossen. Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert der Frist von 30 Tagen ab Publikation beim Amt für Gemeinden und Raumordnung, Abteilung Orts- und Regionalplanung, Nydeggasse 11/13, 3011 Bern, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.
Die Unterlagen können bei der Abteilung Bau Münsingen, Thunstrasse 1, 3110 Münsingen eingesehen werden.
Münsingen, 29.04.2020
Gemeinderat Münsingen
Genehmigung Überbauungsordnung e Dorfzentrum