05.10.2018
Genehmigung und Inkraftsetzung gemäss Art. 61 BauG
Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die vom Gemeinderat Münsingen am 22.08.2018 beschlossene Überbauungsordnung «Fernwärmeleitungen Erlenau» in Anwendung von Art. 61 Baugesetz (BauG) vom 09.06.1985 mit Datum vom 24.09.2018 genehmigt.
Die oben erwähnte Planung tritt am Tag nach dieser Publikation in Kraft.
Die Unterlagen stehen bei der Bauabteilung Münsingen, beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland und beim Amt für Gemeinden und Raumordnung, der Öffentlichkeit zur Einsichtnahme zur Verfügung.
Münsingen, 1. Oktober 2018
Gemeinderat Münsingen