Barrierefrei-Menü
Schrift
NormalGroßSehr groß
Kontrast
NormalStark
Bilder
AnzeigenAusblenden
Leichte Sprache
AusEin
Vorlesen
Vorlesen starten
Vorlesen pausieren
Stoppen
Gesellschaft
Gesellschaft

Bauinventar nach Art. 10d Abs. 1 Bst. a BauG

19.08.2022

Teilrevision, öffentliche Einsichtnahme

Die Denkmalpflege hat die Bauinventare aller Gemeinden im Kanton Bern überarbeitet. Es handelt sich um eine Teilrevisionen. Die Aktualisierungen betreffen insbesondere die erhaltenswerten Inventarobjekte und die Neuaufnahme von Inventarobjekten im Rahmen der ordentlichen Nachführung des Bauinventars.

Vor der Inkraftsetzung durch das kantonale Amt für Kultur werden die teilrevidierten Bauinventare gemäss Art. 13d in Verbindung mit Art. 13a Abs. 1 BauV veröffentlicht.

Interessierte haben die Möglichkeit, die Entwürfe einzusehen: Von Montag, 22. August, bis und mit Donnerstag, 20. Oktober 2022, während der ordentlichen Öffnungszeiten auf dem Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland an der Poststrasse 25 in Ostermundigen oder bei der Gemeinde Münsingen, Abteilung Bau, Thunstrasse 1, 3110 Münsingen.

Die Entwürfe können auch online über die Webseite der Denkmalpflege des Kantons Bern (www.be.ch/denkmalpflege) oder den untenstehenden Link konsultiert werden.

Nach Art. 13a BauV können sich die in Art. 35 Abs. 2 und Art. 35a BauG genannten Personen, Organisatio-nen und Behörden zum Entwurf äussern und Anträge stellen. Äusserungen und Anträge müssen schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist (Datum der Postaufgabe) bei der Denkmalpflege des Kantons Bern, Schwarztorstrasse 31, Postfach, 3001 Bern eingereicht werden.

Es ist nicht möglich, die Aufnahme eines Objekts ins Bauinventar mit einem Rechtsmittel anzufechten. Es kann mit Beschwerde nur gerügt werden, dass das Inventar unvollständig sei, also Objekte darin fehlen würden (Artikel 13a Abs. 4 BauV). Eigentümerinnen und Eigentümer, die möchten, dass ihr Objekt aus dem Inventar entlassen wird, können dies im Baubewilligungs- oder Nutzungsplanverfahren verlangen. Im Übrigen verweist die kantonale Denkmalpflege auf Art. 13a-c BauV.

Aktualisiertes Bauinventar Gemeinde Münsingen

Merkblatt öffentliche Einsichtnahme der kantonalen Denkmalpflege

Bericht Münsinger-Info

Fragen
Bei Fragen zur Einsichtnahme steht die Denkmalpflege des Kantons Bern zur Verfügung:
Telefon: 031 633 40 30
E-Mail: bauinventar@be.ch

Abteilung Bau Gemeinde Münsingen
im Auftrag des Amtes für Kultur, Denkmalpflege des Kantons Bern

Cookie-Hinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen