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Gesellschaft
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Archäologisches Inventar aller Gemeinden des Kantons Bern

22.07.2021

Öffentliche Einsichtnahme des revidierten Inventars (Stand Juni 2021)

Archäologisches Inventar

Das Archäologische Inventar des Kantons Bern wurde gemäss Art. 13d der Bauverordnung (BSG 721.1)
vom Archäologischen Dienst des Kantons Bern nachgeführt. Der aktuelle Stand liegt jetzt vor. Im Inventar
wurden alle nachgewiesenen oder vermuteten archäologischen Stätten und Fundstellen (inklusive
Einzelfunde) sowie Ruinen aufgenommen.

Vor dem Erlass des Inventars durch das kantonale Amt für Kultur wird die aktualisierte Nachführung des
Archäologischen Inventars gemäss Art. 13a, Abs. 1 Bauverordnung veröffentlicht und es besteht die
Möglichkeit zur Einsichtnahme.

Die Akten können beim Archäologischen Dienst des Kantons Bern, Brünnenstrasse 66, 3018 Bern-
Bümpliz vom Freitag, 23. Juli 2021 bis und mit Montag, 20. September 2021 eingesehen werden
(Voranmeldung obligatorisch unter adb.bauen@be.ch oder per Telefon 031 633 98 98).

Nach Art. 13a der Bauverordnung können diejenigen Personen, Behörden und Organisationen sich zum
Entwurf äussern und Anträge stellen, welche nach Art. 35 Abs. 2 und Art. 35a Baugesetz (BSG 721) zu einer
Einsprache berechtigt sind. Die Äusserungen und Anträge sind schriftlich und begründet bis
spätestens am Montag, 20. September 2021 (Datum der Postabgabe) beim Archäologischen Dienst
des Kantons Bern, Ressort Archäologisches Inventar, Postfach, 3001 Bern einzureichen.

Das Amt für Kultur erlässt das Inventar in Kenntnis der Eingaben. Beschwerden gegen die
Inkraftsetzungsverfügung können nur von Personen, Behörden und Organisationen geführt werden, die eine
Ergänzung des Inventars verlangt haben. Archäologische Fundorte können nicht aus dem Inventar
gestrichen werden.

Im Übrigen wird auf die Art. 13 bis 13c der Bauverordnung verwiesen.
Bern, 9. Juli 2021

Kantonales Amt für Kultur
Der Vorsteher: Hans-Ueli Glarner

Archäologischer Dienst des Kantons Bern
Der Kantonsarchäologe: Adriano Boschetti


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