16.11.2017
Der Gemeinderat Münsingen bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juli 1985 (BauG) die Änderungen der Teil-Überbauungsordnung (UeO) «Räbacher» ge-genüber der 1. Auflage zur erneuten öffentlichen Auflage. Die Teil-UeO «Räbacher» befindet sich innerhalb der Zone mit Planungspflicht (ZPP) H «Rosenweg» im Ab-schnitt H2 und besteht aus Überbauungsplan, Überbauungsvorschriften und Erläute-rungsbericht.
Die Akten liegen während 30 Tagen vom 17.11.2017 bis am 18.12.2017 auf der Bau-abteilung Münsingen, Thunstrasse 1, 3110 Münsingen, öffentlich auf.
Während der Auflagefrist können bei der Bauabteilung Münsingen schriftlich und be-gründet Einsprachen oder Rechtsverwahrungen eingegeben werden. Kollektivein-sprachen und vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn sie angeben, wer die Einsprachegruppe rechtsverbindlich vertritt.
Keine Einträge vorhanden