Öffentliche Planauflage - Geringfügige Änderung der Überbauungsordnung e „Dorfzentrum“

26.03.2020

Der Gemeinderat Münsingen bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 09.06.1985 die oben erwähnte Änderung der Überbauungsordnung e „Dorfzentrum“ zur öffentlichen Auflage.

Der Gemeinderat beabsichtigt die Änderung der Überbauungsordnung im Verfahren für geringfügige Änderungen nach Art. 122 Bauverordnung vom 06.03.1985 zu beschliessen.

Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 19.03.2020 bis und mit 20.04.2020 bei der Bauabteilung Münsingen, Thunstrasse 1, 1. OG, 3110 Münsingen öffentlich auf.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Bauabteilung, Thunstrasse 1, 3110 Münsingen einzureichen.

In Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b Abs. 1 BauG). Ohne Angabe des Vertreters der Einsprachegruppe, wird die zu oberst genannte Person als Ansprechspartner angenommen.

Münsingen 16.03.2020
Gemeinderat Münsingen

Überbauungsordnung e «Dorfzentrum» – Akten

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen.

Öffnungszeiten

Montag, Mittwoch und Donnerstag
08.30 bis 11.30 Uhr
14.00 bis 17.00 Uhr*
*Der Schalter der Einwohnerdienste (Neue Bahnhofstrasse 4) ist am Montag bis 18.00 Uhr geöffnet.

Dienstag
Vormittags geschlossen
14.00 bis 17.00 Uhr

Freitag
08.30 bis 11.30 Uhr
14.00 bis 16.00 Uhr

Kontakt

Gemeinde Münsingen
Neue Bahnhofstrasse 4
3110 Münsingen

031 724 51 11
E-Mail

Münsingen im Film

Link zu Münsinger Film (Öffnet neues Fenster)
Energiestadt Gold