Jede und Jeder kennt das niedliche nachtaktive Wildtier aus unserer Nachbarschaft: ein kleines rundes Geschöpf mit Knopfaugen, einer grossen runden Nase und mit unzähligen Stacheln: der Igel. Den Wenigsten ist allerdings bewusst, dass der Igel hierzulande in den letzten Jahren in grosse Not geraten ist. Die Igelpopulation hat in der Schweiz in den letzten 25 Jahren um mehr als 40 Prozent abgenommen.
Der ursprüngliche Lebensraum des Igels ist durchgrüntes und durch Hecken gegliedertes Land sowie Waldränder und vielseitige Gras- und Kulturlandschaften. Durch die dichtere Besiedlung wurde dem ländlichen Igel seine natürliche Futterquelle, die Insekten, zunehmend entzogen. So sucht das anpassungsfähige nachtaktive Tier vermehrt den Siedlungsraum der Menschen auf seiner Nahrungssuche auf.
Im Siedlungsraum drohen dem neugierigen Stachelritter grosse Gefahren. 75 Prozent aller Ursachen für den Tod der Igel sind dem Strassenverkehr zuzuschreiben. Tödliche Verletzungen entstehen häufig durch den Fadenmäher, bei Jungtieren durch automatische Mähroboter, durch am Boden liegende Vogelnetze und Netze im Allgemeinen. Weitere Gefahren für den Igel: Beinbrüche beim Überqueren von Lichtschachtgitter; Verbrennungen bei 1. August-Feuer; Ertrinken in Gartenteichen und Schwimmbecken mit steilen Ufern ohne Ausstiegsmöglichkeiten; Ersticken in herumliegendem Plastikabfall; Tod durch Elektrozäune. Igel rollen sich bei Gefahr instinktiv zusammen (einigeln) anstatt zu fliehen.
Ein grosses Problem für den Igel in Siedlungen ist das fehlende Frischwasser und die Nahrungsknappheit. Igel sind reine Insektenfresser. Sie ernähren sich vorwiegend von Käfer, Käfer- und Schmetterlingslarven, Regenwürmer, aber auch Ohrwürmer, Schnecken, Mücken, Fliegen, Hundert- und Tausendfüssler oder Asseln stehen auf ihrem Speiseplan.
Wichtig zu wissen:
Igel sind Wildtiere und dürfen nicht in Gefangenschaft gehalten werden. Grundsätzlich dürfen Igel nicht irgendwohin transportiert und ausgesetzt werden. Igel sind sehr reviertreue Tiere, die sich in einem unbekannten Umfeld nur sehr schwer zurechtfinden. Igel leben grundsätzlich nicht im Wald, da es im Wald zu wenig Nahrung gibt für sie, ausser in grossen lichtdurchfluteten Laubwäldern, welche es in der Schweiz nicht mehr gibt.
Weiterführende Informationen zum Igel erhalten Sie auch unter www.pro-igel.ch
Der Biber ist geschützt – auch seine Dämme und Bauten
Seit seiner Rückkehr vor einigen Jahren stellt der Biber sein Gebiet ziemlich auf den Kopf: er fällt Bäume, gräbt in Uferböschungen, staut die Giessen und klaut in den nahen Feldern Zuckerrüben. Damit sorgt der Nager nicht nur für Freude. Auf Grund seines Schutzstatus gibt es aber nur eins: den Gewässern wo immer möglich genügend Raum geben und wo nötig Schutzmassnahmen ergreifen.
Schutz auf nationaler und internationaler Ebene
Gemäss Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere ist der Biber geschützt. Auch auf europäischer Ebene ist der Biber im Rahmen der Berner Konvention (einem völkerrechtlichen Vertrag zum Schutz der wildlebenden Tiere und Pflanzen und ihrer Lebensräume in Europa) geschützt. Und gemäss Rote Liste von 1996 gilt der Biber immer noch als «vom Aussterben bedrohte Art».
Auch Dämme und Bauten sind geschützt
Aber nicht nur der Biber ist geschützt, sondern auch sein Lebensraum und somit auch all seine Bauten (Dämme und Burgen). Dies wird über das Natur- und Heimatschutzgesetz und das Wasserbaugesetz geregelt. Daher dürfen Biber-Dämme auch nicht einfach entfernt oder Bauten zugeschüttet werden, wenn es zu Konflikten mit dem Menschen kommt.
Da in Münsingen die Giessen teilweise mitten durch das Siedlungsgebiet fliessen und Stauungen durch Biber-Dämme sehr rasch zu grossen Problemen führen würden, hat die Gemeinde mit dem kantonalen Jagdinspektorat eine Vereinbarung abgeschlossen. Diese ermöglicht der Gemeinde innerhalb des Siedlungsgebiets schnell zu handeln. In der sogenannten «Interventionszone» kann der Werkhof in Absprache mit dem Wildhüter Biber-Dämme entfernen. Privat-Personen ist dies untersagt.
In den Giessenabschnitten ausserhalb des Siedlungsgebietes soll der Biber seinen Lebensraum jedoch möglichst frei gestalten und Dämme und Bauten errichten können. Das revidierte Gewässerschutzgesetz (seit 2011 in Kraft) nimmt darauf Rücksicht. Es definiert den Gewässerraum mitsamt dem Uferbereich und weist den Gewässern einen genügend grossen Raum zu.
Eine Hose für die Bäume
Der Biber ist ein fleissiger Wasserbauingenieur. Werden Dämme (unerlaubterweise) aufgebrochen oder gar entfernt, dauert es in der Regel nur wenige Nächte, bis sie wieder errichtet sind. Auch das Wegfangen von Tieren bringt höchstens sehr kurzfristig etwas, weil das nächste Jungtier rasch «nachrückt».
Aus all diesen Gründen sind, wo notwendig, Schutzmassnahmen besonders wichtig. Um Bäume im Ufergehölz oder angrenzenden Gärten vor den scharfen Nagezähnen des Bibers zu schützen, können sie mit einer Drahthose (mind. 1.2 m hoch) aus Diagonal-Metallgeflecht eingepackt oder mit einem Schälschutz (Wöbra) bestrichen werden.
Mehr Informationen zu diesen und weiteren Schutzmassnahmen lesen Sie im Biberkonzept Münsingen oder finden Sie bei der Biberfachstelle des Bundes.
Die invasive gebietsfremde Asiatische Hornisse ist 2004 nach Südwestfrankreich eingeschleppt worden und breitet sich seither über weite Teile Europas aus. Letztes Jahr ist sie bis in mehrere Nachbarkantone des Kantons Bern vorgedrungen. Es ist davon auszugehen, dass die Asiatische Hornisse bald auch bei uns gesichtet wird.
Für Imkerei und Naturschutz stellt die Ausbreitung dieser gebietsfremden Art eine ernstzunehmende Gefahr dar. Sie jagt grosse Mengen Insekten als Futter für ihre Larven. Zum Schutz der einheimischen Insektenwelt ist es wichtig, dass die weitere Ausbreitung möglichst rasch erkannt und gemeldet wird.
Honig- und Wildbienen in Gefahr
Bienen (Apidae) gehören vor allem im Sommer und Herbst zur bevorzugten Beute der Asiatischen Hornisse. Durch das Auftreten der Asiatischen Hornisse kann es zur Schwächung oder im Extremfall sogar zum Verlust von Bienenvölkern kommen. Die Gefahr durch die Asiatische Hornisse für den Menschen ist nicht höher als durch einheimische Hornissen oder Wespen.
Verdächtiger Nester und Insekten erkennen?
Um die Ausbreitung der Asiatischen Hornisse zu verhindern, ist eine möglichst frühe Erkennung einer Ansiedlung notwendig. Die Königinnen bauen im Frühling kleine Vornester an einer geschützten Stelle. In den Sommermonaten werden die grossen Nester in den Kronen von Laubbäumen erbaut. In den Wintermonaten sind die verlassenen grossen Nester mit seitlichem Einflugloch dank der Laubfreiheit gut in den Baumkronen zu erkennen.
Bitte melden Sie verdächtige Nester und Insekten via: www.asiatischehornisse.ch
Sie haben Fragen?
Bitte richten Sie Ihre Fragen und Anregungen an die Abteilung Bau