Zu den Ortsplanungsinstrumenten gehören die grundeigentümerverbindlichen Zonenpläne und das Gemeindebaureglement sowie die behördenverbindlichen Richtpläne Mobilität, Landschaft und Energie, welche die Aufgaben der Gemeinde in diesen Bereichen verbindlich umschreiben.
Das Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern hat die vom Gemeinderat Münsingen am 20.10.2021 beschlossenen Richtpläne Energie und Landschaft sowie den vom Gemeinderat Münsingen am 17.11.2021 beschlossenen Richtplan Mobilität am 10.06.2022 genehmigt.
Hier geht es zur genehmigten Richtplanung
An der Gemeindeabstimmung vom 15.05.2022 hat das Volk die Nutzungsplanung (Baureglement und Zonenpläne) der Ortsplanungsrevision Münsingen 2030 mit 60.9 % angenommen. Die separat zur Abstimmung gebrachte Zone mit Planungspflicht AC „Underrüti“ hat das Volk mit 55.7 % abgelehnt. Dieses Areal bleibt somit Wohnzone W2.
Die Gemeinde hat die Nutzungsplanung am 13.06.2022 dem Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern zur Genehmigung eingereicht.
Die aktualisierte Nutzungsplanung hat Vorwirkung. Dies bedeutet für Bauvorhaben, dass bis zur Rechtskraft der aktualisierten Nutzungsplanung entweder
Hier geht es zur beschlossenen Nutzungsplanung
Das Parlament der Gemeinde Münsingen hat am 09.11.2021 die Nutzungsplanung (Baureglement und Zonenpläne) der Ortsplanungsrevision Münsingen 2030 beschlossen. Die Grundordnung wurde mit drei Änderungen grossmehrheitlich angenommen. Auch der Umzonung der ZPP AC „Underrüti“ wurde deutlich zugestimmt. Auf die Einzonung im Gebiet „Im Stock“ sowie auf die Umzonung im Gebiet „Thalmatt“ im Ortsteil Tägertschi hat das Parlament verzichtet.
Gegen die Beschlüsse des Parlaments haben 3.8 % der Stimmbevölkerung das Referendum ergriffen. Die Bevölkerung entscheidet somit am 15.05.2022 an der Urne über die Grundordnung (Baureglement und Zonenpläne) und die Zone mit Planungspflicht (ZPP) AC „Underrüti“.
Hier geht es zu den Unterlagen Version Volksabstimmung
Das Parlament der Gemeinde Münsingen hat am 09.11.2021 die Nutzungsplanung (Baureglement und Zonenpläne) der Ortsplanungsrevision Münsingen 2030 beschlossen. Die Grundordnung wurde mit drei Änderungen grossmehrheitlich angenommen. Auch der Umzonung der ZPP AC „Underrüti“ wurde deutlich zugestimmt. Auf die Einzonung im Gebiet „Im Stock“ sowie auf die Umzonung im Gebiet „Thalmatt“ im Ortsteil Tägertschi hat das Parlament verzichtet.
Die Anpassungen aus den Parlamentsbeschlüssen sind in den Planungsinstrumenten umgesetzt. Den Betroffenen war betreffend der Anpassungen Kenntnis und Gelegenheit zur Einsprache zu geben. Daher brachte die Gemeinde Münsingen gestützt auf Art. 60 Abs. 3 des kantonalen Baugesetzes vom 09.06.1985 die Änderungen gegenüber der 2. Auflage vom 10.02.2022 bis am 14.03.2022 zur 3. Auflage.
Einsprachen oder Rechtsverwahrungen waren nur gegenüber den Änderungen zur 2. Auflage möglich. Es sind keine Einsprachen eingegangen.
Hier geht es zu der Liste mit den Änderungen 3. Auflage
Das Parlament der Gemeinde Münsingen hat am 09.11.2021 in vier Teilanträgen über die Nutzungsplanung (Baureglement und Zonenpläne) der Ortsplanungsrevision Münsingen 2030 – vorausschauend gestalten wie folgt beschlossen:
Umzonung ZPP AJ „Thalmatt“ (Parzellen 141, 150, 177 Tägertschi)
Der Umzonung der Parzellen Nrn. 141, 150, 177 (Ortsteil Tägertschi) in die ZPP AJ „Thalmatt“ und den dazugehörenden Bestimmungen im Anhang A des Baureglements wird nicht zugestimmt.
Planungsrechtliche Auswirkung dieses Beschlusses:
Auf die ZPP wird verzichtet. Die Parzellen liegen nach wie vor in der Bauzone und verbleiben in den angestammten Zonen gemäss Grundordnung Tägertschi 2001.
Einzonung ZPP AF "Im Stock" (Parzellen 2532, 744, 130 Münsingen)
Der Einzonung der Parzellen Nrn. 2532, 744, 130 (Ortsteil Münsingen) in die ZPP AF „Im Stock“ und den dazugehörenden Bestimmungen im Anhang A des Baureglements wird nicht zugestimmt.
Planungsrechtliche Auswirkung dieses Beschlusses:Die Parzellen verbleiben in der Landwirtschaftszone.
Umzonung ZPP AC "Underrüti" (Parzellen 1004, 1102)
Der Umzonung der Parzellen Nrn. 1004 und 1102 in die ZPP AC „Underrüti“ und den dazugehörenden Bestimmungen im Anhang A des Baureglements wird zugestimmt.
Grundordnung
1. Dem Baureglement Münsingen 2021 wird zugestimmt
(exklusiv ZPP AF „Im Stock“, ZPP AC „Underrüti“, ZPP AJ „Thalmatt“).
2. Dem Zonenplan 1 „Siedlung und Landschaft“ wird zugestimmt
(exklusiv ZPP AF „Im Stock“, ZPP AC „Underrüti“, ZPP AJ „Thalmatt“).
3. Dem Zonenplan 2 „Schutzgebiete, Schutzobjekte, Energieversorgung“ (Teile Nord und Süd) wird zugestimmt.
4. Dem Zonenplan 3 „Naturgefahren“ wird zugestimmt.
5. Das Erschliessungsprogramm wird zur Kenntnis genommen.
Folgende Änderungsanträge aus dem Parlament an der Grundordnung wurden vom Parlament ebenfalls beschlossen:
1. Im Baureglement Münsingen 2030 ist die ZPP AL „Schulhausgasse” zu streichen und das Areal im Zonenplan der ZöN 5 zuzuweisen.
2. Im Zonenplan ist gegenüber der heute geltenden Grundordnung die Abgrenzung des Perimeters der ZPP B „Bahnhof West“ im Osten unverändert zu belassen.
3. In den Vorschriften zur ZPP AB „Erlenauweg“ ist in Abs. 4 die maximale Geschossflächenziffer vom 1.20 auf 1.50 zu erhöhen.
Folgende Änderungsanträge aus dem Parlament an der Grundordnung wurden vom Parlament abgelehnt:
1. Art. 3 E-Baureglement 2021 ist folgendermassen zu ergänzen: Für die Wohnzone W2 ist in den Ortsteilen Tägertschi und Trimstein der bisherige, minimale Grenzabstand von 4.00 m [ggü. neu 5.00 m] ohne Einschränkungen beizubehalten.
2. Art. 3 E-Baureglement 2021 ist folgendermassen anzupassen: Der minimale Grenzabstand in der Wohnzone W2 ist auf 4.00 m festzulegen.
Planungsrechtliche Auswirkung dieser Beschlüsse:
· Die ZöN Nr. 5 verbleibt in der ursprünglichen Grösse.
· Die ZPP B „Bahnhof West“ verbleibt im Osten gegenüber der Bahn auf der ursprünglichen Abgrenzung.
· In der ZPP AB „Erlenauweg“ wird als höheres Nutzungsmass eine max. Geschossflächenziffer von 1.50 statt 1.20. festgelegt.
Weiteres Vorgehen
Die oben genannten vier Teil-Beschlüsse des Parlaments (Thalmatt, Im Stock, Underrüti, Grundordnung) unterlagen einzeln dem fakultativen Referendum. Die Referendumsfrist dauerte bis am 27.12.2021. Gegen die Beschlüsse des Parlaments haben 3.8 % der Stimmbevölkerung das Referendum ergriffen. Die Bevölkerung entscheidet somit am 15.05.2022 an der Urne über die Grundordnung (Baureglement und Zonenpläne) und die Zone mit Planungspflicht (ZPP) AC „Underrüti“.
Durch die Änderungen des Parlaments war eine dritte Auflage notwendig. Diese fand vom 10.02.2022 bis 14.03.2022 statt. Einsprachen oder Rechtsverwahrungen waren nur gegenüber den Änderungen zur 2. Auflage bzw. der Version Beschlussfassung im Parlament möglich.
Hier geht es zu den Unterlagen Nutzungsplanung Version Beschlussfassung Parlament
Richtpläne
Die Richtpläne sind behördenverbindlich. Sie wurden vom Gemeinderat am 20.10.2021 bzw. 17.11.2021 beschlossen und Anfang 2022 dem Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern zur Genehmigung eingereicht.
Der Gemeinderat hat am 20.10.2021 bzw. am 17.11.2021 die überarbeiteten Richtpläne Landschaft, Energie und Mobilität beschlossen. Die Beschlusskompetenz liegt abschliessend beim Gemeinderat. Die Richtpläne wurden Anfang 2022 dem Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern zur Genehmigung eingereicht.
Hier geht es zu den Unterlagen Richtpläne
Der Gemeinderat Münsingen brachte gestützt auf Art. 60 des kantonalen Baugesetzes vom 09.06.1985 die Änderungen gegenüber der 1. Auflage der grundeigentümerverbindlichen Instrumente der Ortsplanungsrevision Münsingen 2030 sowie die Waldfeststellungen gemäss Art. 4 des kantonalen Waldgesetzes vom 05.05.1997 und Art. 2 der kantonalen Waldverordnung vom 29.10.1997 vom 19.08.2021 bis 20.09.2021 zur 2. Auflage. Einsprachen oder Rechtsverwahrungen waren nur gegenüber den Änderungen zur 1. Auflage möglich.
Hier geht es zu den Unterlagen Version 2. Auflage
Der Gemeinderat Münsingen brachte gestützt auf Art. 60 des kantonalen Baugesetzes vom 09.06.1985 die Nutzungsplanung (Ortsplanungsrevision Münsingen 2030) sowie die Waldfeststellungen gemäss Art. 4 des kantonalen Waldgesetzes vom 05.05.1997 und Art. 2 der kantonalen Waldverordnung vom 29.10.1997 vom 15.04.2021 bis am 27.05.2021 zur 1. öffentlichen Auflage. Einsprachen und Rechtsverwahrungen waren innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Abteilung Bau, Thunstrasse 1, 3110 Münsingen einzureichen.
Informationsveranstaltungen
Ort: Internet (Videokonferenzschaltung)
Datum: Dienstag, 27.04.2021 und Mittwoch, 28.04.2021
Zeit: Beginn 19:30 Uhr
Inhalt: Informationen und Beantwortung von Fragen
Präsentation
Video 2. Informationsveranstaltung
Hier geht es zu den Unterlagen Version 1. Auflage
Vorprüfung
Am 20.05.2020 hat die Gemeinde die Ortsplanungsrevision Münsingen 2030 dem Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern (AGR) zur 1. Vorprüfung eingereicht. Das Amt für Gemeinden und Raumordnung prüfte die Rechtmässigkeit und die Vereinbarkeit der Ortsplanungsrevision mit übergeordnetem Recht und übergeordneten Planungsinstrumenten und verfasste per 18.12.2020 einen Vorprüfungsbericht.
Das AGR hat sich in der 1. Vorprüfung insgesamt sehr positiv zur Planung geäussert, hat aber gleichzeitig Hinweise und zwingende Änderungsvorschläge zur Überarbeitung gemacht. Die Gemeinde hat gestützt auf den Bericht alle Unterlagen entsprechend angepasst (siehe Unterlagen unter 1. Auflage). In Bereinigungsgesprächen zwischen der Gemeinde und dem AGR konnten fast sämtliche vom AGR gemachten Vorbehalte und Hinweise ausgeräumt und definitiv bereinigt werden.
Um weitere Planungssicherheit zu erhalten, reichte die Gemeinde dem AGR die Nutzungsplanung parallel zur öffentlichen Auflage am 16.04.2021 zu einer 2. Vorprüfung ein. Der 2. Vorprüfungsbericht ging am 11.08.2021 ein. Das AGR hat die aufgrund der 1. Vorprüfung von der Gemeinde vorgenommen Änderungen positiv gewürdigt. Die wenigen sich aus der 2. Vorprüfung ergebenden Anpassungen werden in der 2. Auflage bereinigt.
Damit die interessierten Personen sich einfacher zurechtfinden, sind im Vorprüfungsbericht alle Anpassungen der Gemeinde auf die Vorbehalte des AGR erläutert oder auf die entsprechenden Dokumente verwiesen. Damit kann verständlich und übersichtlich aufgezeigt werden, wie die Gemeinde die Unterlagen angepasst hat. Alle Ergänzungen der Gemeinde sind mit roter Farbe dargestellt.
1. Vorprüfungsbericht vom 18.12.2020 mit den mit dem AGR abgestimmten Änderungen der Gemeinde
2. Vorprüfungsbericht vom 11.08.2021 mit Stellungnahme der Gemeinde
Hier geht es zu den Unterlagen Version 1. Vorprüfung
Hier geht es zu den Unterlagen 1. Auflage (die Unterlagen Verison 2. Vorprüfung entsprechen jenen der 1. Auflage)
Mitwirkung
Die öffentliche Mitwirkung zur Richt- und Nutzungsplanung dauerte vom 21.10.2019 bis am 29.11.2019. Vor Beginn der Mitwirkung wurde jeder Haushalt der Gemeinde mit einem Flyer bedient. Darin sind die wichtigsten Inhalte der Ortsplanungsrevision erläutert. Mitwirkungseingaben konnten entweder mittels elektronischem Fragebogen, per E-Mail oder schriftlich bei der Gemeinde eingereicht werden. Während der Mitwirkungsauflage wurden sämtliche Mitwirkungsdokumente im Blumenhaus, bei der Abteilung Bau und auf der Homepage der Gemeinde öffentlich ausgestellt. Am 31.10.2019 fand im Gemeindesaal Schlossgut eine öffentliche Informationsveranstaltung statt. In der Ausstellung fanden zudem am 5. und 12.11.2019 zwei öffentliche Sprechstunden statt, in denen Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinde und des Planungsteams Interessierten Fragen beantworteten.
Mitwirkungseingaben
Alle interessierten Personen und Kreise waren eingeladen, Anregungen zu unterbreiten und Stellungnahmen abzugeben. Insgesamt sind 209 Mitwirkungseingaben eingegangen. Etwa ein Drittel der Mitwirkenden hat den elektronischen Fragebogen ausgefüllt und darauf auch individuelle Bemerkungen gemacht. Die grosse Mehrheit der Mitwirkenden haben ihre Eingabe per E-Mail oder Brief eingereicht.
Die meisten Mitwirkenden haben sich viel Zeit genommen, die umfangreichen und anspruchsvollen Unterlagen zu studieren. Der Gemeinderat bedankt sich für die vielen differenzierten und konstruktiven Eingaben. Alle Rückmeldungen werden in den Mitwirkungsbericht aufgenommen.
Mitwirkungsbericht
Die Vorschläge und Vorbehalte wurden im Mitwirkungsbericht zusammengefasst und mit einer Stellungnahme des Gemeinderates ergänzt. Sie sind wichtige Grundlage für die weitere Bearbeitung der Ortsplanung.
Die Mitwirkenden werden in der Tabelle codiert aufgeführt. Alle Mitwirkenden haben eine E-Mail oder einen Brief erhalten, der/dem sie ihre Nummer entnehmen können.
Hier geht es zu den Unterlagen Version Mitwirkung
Im Teilprojekt Sozioökonomie wurden exogene Treiber wie z.B. der Einfluss der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung auf die Siedlungsentwicklung untersucht. Im Vordergrund standen sozioökonomische Entwicklungen mit einem Raumbezug, d.h. Entwicklungen, welche einen Infrastrukturbedarf nach sich ziehen oder Entwicklungen, welche Ansprüche an die Gestaltung der Siedlungs- und Freiräume, der Verkehrsräume usw. zur Folge haben. Die Analysen und Ergebnisse sind im Schlussbericht dargestellt.
Bericht Sozioökonomie vom 09.01.2019
Der Grundlagenbericht ist eine Standortbestimmung, in welcher die Stärken und Schwächen der Gemeinde Münsingen evaluiert und die bestehenden Planungsinstrumente analysiert werden. Der Bericht zeigt auf, mit welcher baulichen Entwicklung und welchem Bevölkerungswachstum kurzfristig (bis ca. 2022) noch zu rechnen ist und er enthält in ausführlicher Form die Grundsätze des Gemeinderats zu Münsingen 2030. Daraus wird der Handlungsbedarf für die Planungsarbeiten ermittelt. Das ortsbauliche Konzept klärt die Entwicklungsvorstellungen für die verschiedenen Ortsteile und Quartiere und nennt die Bedingungen für eine bauliche Entwicklung.
Grundlagenbericht vom 07.02.2019
Der Berichterstattung zur Siedlungsentwicklung nach innen stellt die Gesamtübersicht über die vorhandenen Innenentwicklungspotenziale einer Gemeinde innert einem Planungshorizont von 10 – 15 Jahren dar. Es wird darin aufgezeigt, wie die Potentiale aktiviert und mobilisiert werden und die Siedlungs- und Wohnqualität gehalten resp. aufgewertet werden können.
Bericht Siedlungsentwicklung nach innen vom 01.05.2019
An zwei Bevölkerungsworkshops mit über 120 Teilnehmenden und einem Schülerworkshop wurden 2018 wichtige Weichenstellungen für «Münsingen 2030» vorgenommen. Der Gemeinderat hat in Übereinstimmung mit den Ergebnissen der Workshops 11 Grundsätze festgelegt, welche für «Münsingen 2030» wegleitend sind. Die ausführliche Formulierung und Anwendungsbeispiele finden sich im angefügten Dokument. Die Titel der Grundsätze lauten:
Grundsätze des Gemeinderats (Auszug aus dem Grundlagenbericht)
Am ersten Bevölkerungsworkshop vom 14. August 2018 diskutierten die Teilnehmenden die Gemeindeentwicklung der letzten 10 Jahre und nahmen zu möglichen Verhaltensweisen bezüglich der künftigen Siedlungsentwicklung Stellung.
Bevölkerungsworkshop 1 - Präsentation vom 14.08.2018
Bevölkerungsworkshop 1 - Bericht vom 28.08.2018
Eine Woche nach dem ersten Bevölkerungsworkshop brachten zwei Klassen aus der 9. Stufe, je eine aus den beiden Schulzentren Rebacker und Schlossmatt, am Schülerworkshop ihre Einschätzung von Münsingen zum Ausdruck und entwickelten Ideen für die Zukunft.
Schülerworkshop - Bericht vom 10.09.2018
Am zweiten Bevölkerungsworkshop vom 24. Oktober 2018 nahmen die Teilnehmenden zum Entwurf der Grundsätze des Gemeinderats Stellung und diskutierten vertieft die Themen Innenentwicklung und mögliche Einzonungen.
Bevölkerungsworkshop 2 - Präsentation vom 24.10.2018
Bevölkerungsworkshop 2 - Bericht vom 15.11.2018
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