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Wald mit Gehweg
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Politische Einflussnahme der Stimmberechtigten

Die Einwohnergemeinde Münsingen verfügt seit dem Jahr 2001 über ein Parlament und führt aus diesem Grund keine Gemeindeversammlungen mehr durch. Die Stimmberechtigten haben die Möglichkeit, über bestimmte Geschäfte an der Urne mitzuentscheiden.

Was nun aber, wenn die Stimmberechtigten mit den Entscheiden des Parlaments nicht einverstanden sind oder eine Urnenabstimmung über ein bestimmtes Thema wünschen?

Die Gemeindeordnung gibt den Stimmberechtigten verschiedene Möglichkeiten der direkten Einflussnahme. Diese sind nachfolgend beschrieben:

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