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Gesellschaft
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Elektrogeräte/Leuchtmittel


Geräte mit Batterie oder Netzstecker
– Kleingeräte aus Haushalt wie Haartrockner, Kaffeemaschinen, Bügeleisen, elektrische Zahnbürsten, Mikrowellen usw.
– elektrische Bau-, Garten-, Hobbygeräte und Spielwaren
– Mobiltelefone
– Unterhaltungselektronik wie TV- und DVD-Geräte, Kameras usw. inkl. Zubehör wie Kabel, Disketten und CDs
– elektronische Bürogeräte wie Computer, Bildschirme, Drucker
– Lampen und Leuchten (ohne Glühbirnen)

Leuchtmittel
– Leuchtstoffröhren
– LED-Lampen
– Energiesparlampen

Was nicht
– Glühbirnen, Halogenglühlampen (→ Hauskehricht)
– Geräte aus Gewerbe und Industrie (→ separater Entsorgungsweg; siehe www.sens.ch oder www.swico.ch)

Wann/wo
Verkaufsstellen (kostenlose Rücknahme, auch ohne Neukauf) Sammelstelle Schulhausgasse (Freitag, 13.30 bis 16.30 Uhr)

Gebühr
kostenlos

Beachte
Es besteht eine Rückgabepflicht für Elektrogeräte. Auch kleine Geräte wie Handys oder Wecker dürfen nicht im Kehricht entsorgt werden.
Die Verkaufsstellen sind verpflichtet, die ausgedienten Geräte kostenlos zurückzunehmen (auch ohne Neukauf!).
Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen nicht zerbrechen, da sie Schadstoffe wie Quecksilber enthalten.

Info
Mit der separaten Sammlung von Elektrogeräten können grosse Mengen an Schwermetallen und anderen Schadstoffen vom Siedlungsabfall fern gehalten werden. Wertstoffe wie Eisen, Kupfer usw. können zurückgewonnen und wiederverwertet werden.

Schulhausgasse

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