06.05.2022
In den nächsten Tagen wird die 1. Rate 2022 in die Haushalte versendet. Die Rate beträgt 40 Prozent des voraussichtlich geschuldeten Steuerbetrags und ist bis 19. Juni 2022 zahlbar. Bei späterer Zahlung sind 3 Prozent Verzugszins geschuldet.
Grundlage für die Berechnung der Ratenrechnungen ist die zuletzt eingereichte Steuererklärung bzw. der aktuelle Veranlagungsstand. Solange die Steuererklärung des Vorjahres nicht eingereicht ist, dienen die früheren Jahre als Bemessungsgrundlage. Es lohnt sich somit, die Steuererklärung möglichst rasch abzuschliessen.
Steuerrechnungen seit April 2022 neu mit QR-Code
Der Zahlungsverkehr in der Schweiz wird vereinheitlicht. Ab Ende September 2022 sind Zahlungen mit den orangen und roten Einzahlungsscheinen nicht mehr möglich. Haben Sie im 2022 einen Einzahlungsschein für Vorauszahlungen oder für laufende Abzahlungsvereinbarungen erhalten, wird ihnen bis September 2022 automatisch eine neue QR-Rechnungen für ihre Zahlungen zugestellt. Laufende Abzahlungsvereinbarungen und vereinbarte Zahlungserleichterungen bleiben gültig. Daueraufträge, die Sie mit dem alten Einzahlungsschein erstellt haben, werden von den Zahlungsinstituten ab Ende September 2022 nicht mehr ausgeführt. Bitte beachten Sie, dass Sie solche Daueraufträge mit der neuen QR-Rechnung erfassen.
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Fachbereich Steuern
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