Ab 11. Mai 2020: Schul- und Sportanlagen, sowie Gemeindeanlagen wieder offen

08.05.2020

Ab Montag, 11. Mai 2020, sind alle Schul- und Sportanlagen, sowie Gemeindeanlagen (Aula, Blumenhaus, Schlussgut-Saal usw.) wieder offen sind.

Wichtig ist, die bekannten Hygienevorschriften, Abstandsregeln und Schutzkonzepte der einzelnen Sport-Verbände (BASPO und Swiss Olympic) einzuhalten. Der jeweilige Verein respektive Mieter ist verantwortlich, dass die Vorgaben während dem (Trainings)-Betrieb eingehalten werden. Wir appellieren an die Eigenverantwortung jedes einzelnen.

Schul-und Sportanlagen inkl. Aussenanlagen – folgende wichtige Punkte sind zu beachten:
  • Vor dem Betreten der Anlage bitte die Hände desinfizieren. Vor jedem Haupteingang bei den Schul- und Sportanlagen steht Desinfektions-Mittel bereit.
  • Die Schuhe bitte am gekennzeichneten Ort wechseln und abstellen.
  • Die Garderoben und Duschen sind geschlossen und dürfen somit nicht benutzt werden. Die Toilettenanlagen sind jedoch benutzbar.
  • Die Anzahl der Personen pro Halle ist im Schutzkonzept des jeweiligen Verbandes geregelt.
  • Wo nichts definiert wurde, gelten die allgemeinen Grundsätze des BAG: 2 Meter Mindestabstand zwischen allen Personen, kein Körperkontakt, 5 Personen max. pro Raum/Halle.
  • Das allgemein zugängliche Material in den Hallen darf im üblichen Rahmen benutzt werden. Es muss jedoch vor dem Aufräumen desinfiziert werden. Desinfektions-Mittel ist vorhanden.
  • Die Trainingsstätte bitte erst max. 5 Minuten vor Trainingsbeginn aufsuchen und spätestens 5 Minuten nach Trainingsende wieder verlassen.
  • Die bekannten Hygienevorschriften des BAG sind einzuhalten.
  • Die Hallen werden im normalen Turnus gereinigt. Es erfolgt also keine Zwischenreinigung nach jedem Training oder ähnliches.

Lehrschwimmbecken – folgende wichtige Punkte sind zu beachten:
  • Vor dem Betreten der Anlage bitte die Hände desinfizieren. Desinfektion-Mittel stehen zur Verfügung.
  • Die Garderoben, Duschen und Toilettenanlagen sind geöffnet und benutzbar.
  • Im Lehrschwimmbecken sind max. 10 Personen erlaubt (beispielsweise 9 Trainingsteilnehmende und 1 Trainer). Zusätzliche Personen wie Eltern dürfen sich nicht zusätzlich zu den 10 Personen in der Schwimmhalle aufhalten.
  • Auch da sind die bekannten Hygienevorschriften möglichst einzuhalten.

Gemeindeanlagen – folgende wichtige Punkte sind zu beachten:
  • Vor dem Betreten der Anlage bitte die Hände desinfizieren. Desinfektions-Mittel stehen zur Verfügung.
  • Pro Raum dürfen sich max. 5 Personen befinden.
  • Auch da sind die bekannten Hygienevorschriften und Abstandsregeln einzuhalten.

Bitte beachten Sie, dass die Hallen, wie gemäss Benützungsverordnung Art. 5 und 6, in den Pfingstferien offen bleiben, ausser natürlich über Auffahrt. Das Lehrschwimmbad bleibt jedoch geschlossen. 

Besten Dank für Ihre Mithilfe und Einhalten der Vorgaben um weiterhin die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen.

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Öffnungszeiten

Montag, Mittwoch und Donnerstag
08.30 bis 11.30 Uhr
14.00 bis 17.00 Uhr*
*Der Schalter der Einwohnerdienste (Neue Bahnhofstrasse 4) ist am Montag bis 18.00 Uhr geöffnet.

Dienstag
Vormittags geschlossen
14.00 bis 17.00 Uhr

Freitag
08.30 bis 11.30 Uhr
14.00 bis 16.00 Uhr

Kontakt

Gemeinde Münsingen
Neue Bahnhofstrasse 4
3110 Münsingen

031 724 51 11
E-Mail

Münsingen im Film

Link zu Münsinger Film (Öffnet neues Fenster)
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