Verkehrserschwerung / Nachtarbeiten - Rubigen-Münsingen

16.07.2018

Während der nächte vom 23. bis 26. Juli 2018 wir im Bereich Thunstrasse Rubigen, ab Kreisel Thunstr./Belpstr. bis Werkhof Kanton der Durchgangsverkehr einspurig / wechselseitig geführt und von Hand geregelt.

Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetz vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1), wird auf der Kantonsstrasse Nr. 6, Bern - Münsingen - Thun die Verkehrsabwicklung wie folgt erschwert:

Strecke: Rubigen-Münsingen (Thunstrasse Rubigen, ab Kreisel Thunstr./Belpstr. bis Werkhof Kanton)

Dauer: Nächte vom 23. bis 26. Juli 2018 (jeweils ab 19.00 bis ca. 05.00 Uhr)

Grund: Fräs- und Belagsarbeiten

Verkehrsführung: Der Durchgangsverkehr wird einspurig / wechselseitig geführt und von Hand geregelt. Es muss mit Behinderungen, Wartezeiten und nächtlichen Lärmbelastungen gerechnet werden.
Im Baustellenbereich wird eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h signalisiert. Witterungsbedingte Verschiebungen auf nachfolgende Nächte bleiben vorbehalten.

Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrserschwerung und nächtliche Lärmbelastung.

Strasseninspektorat Mittelland Ost

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