Hundetaxe 2020

04.08.2020

Meldepflicht

Wir erinnern alle Hundebesitzer/-innen an die Meldepflicht. An- oder Abmeldungen sind der Abteilung Finanzen, Thunstrasse 1, Münsingen mitzuteilen. Alle Hunde, die am 1. August 2020 über 6 Monate alt sind, sind gebührenpflichtig. Die Hundetaxe beträgt CHF 120.– pro Tier.

Von der Taxe befreit sind Hunde mit einer Spezialausbildung (gemäss Reglement über die Hundetaxe 2014, Artikel 3) und ein Tier pro Landwirtschaftsbetrieb. Der Nachweis über die Taxbefreiung ist der Abteilung Finanzen jährlich bis Ende Juli zu zustellen. Den bisherigen Hundebesitzern wird im August 2020 eine Rechnung zugestellt. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung (Tel. 031 724 52 00).

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Öffnungszeiten

Montag, Mittwoch und Donnerstag
08.30 bis 11.30 Uhr
14.00 bis 17.00 Uhr*
*Der Schalter der Einwohnerdienste (Neue Bahnhofstrasse 4) ist am Montag bis 18.00 Uhr geöffnet.

Dienstag
Vormittags geschlossen
14.00 bis 17.00 Uhr

Freitag
08.30 bis 11.30 Uhr
14.00 bis 16.00 Uhr

Kontakt

Gemeinde Münsingen
Neue Bahnhofstrasse 4
3110 Münsingen

031 724 51 11
E-Mail

Münsingen im Film

Link zu Münsinger Film (Öffnet neues Fenster)
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