Überbauungsordnung «Räbacher» (ZPP H «Rosenweg», Abschnitt H2, Teil 2) - 2. Planauflage

16.11.2017

Der Gemeinderat Münsingen bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juli 1985 (BauG) die Änderungen der Teil-Überbauungsordnung (UeO) «Räbacher» ge-genüber der 1. Auflage zur erneuten öffentlichen Auflage. Die Teil-UeO «Räbacher» befindet sich innerhalb der Zone mit Planungspflicht (ZPP) H «Rosenweg» im Ab-schnitt H2 und besteht aus Überbauungsplan, Überbauungsvorschriften und Erläute-rungsbericht.

Die Akten liegen während 30 Tagen vom 17.11.2017 bis am 18.12.2017 auf der Bau-abteilung Münsingen, Thunstrasse 1, 3110 Münsingen, öffentlich auf.

Während der Auflagefrist können bei der Bauabteilung Münsingen schriftlich und be-gründet Einsprachen oder Rechtsverwahrungen eingegeben werden. Kollektivein-sprachen und vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn sie angeben, wer die Einsprachegruppe rechtsverbindlich vertritt.

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