16.11.2017
Der Gemeinderat bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 09.07.1985 (BauG) die oben erwähnte Planung zur öffentlichen Auflage.
Die Grundeigentümerschaft beabsichtigt auf der Parzelle 3353 westlich des bestehenden erhaltenswerten Bauernhauses einen Neubau zu realisieren. Die Parzelle ist Teil der UeO ZPP F «Schlossmatte» vom 17.09.1993. Die UeO lässt die beabsichtigte Bebauung nicht im gesamten geplanten Umfang zu. Aus diesem Grund soll die Parzelle Nr. 3353 aus der bestehenden UeO «Schlossmatte» entlassen, die ZPP entsprechend reduziert und die Parzelle in die Mischzone M3 umgezont werden. Zur Sicherung der baulichen Qualität wurde ein Richtprojekt erarbeitet. Die Umzonung eröffnet die Möglichkeit das Siedlungsgebiet mit einer qualitätsvollen Überbauung sowie einer sorgfältigen Aussenraumgestaltung massvoll weiter zu entwickeln.
Die Akten liegen während 30 Tagen vom 16.11.2017 bis am 18.12.2017 bei der Bauabteilung Münsingen, Thunstrasse 1, 3110 Münsingen, öffentlich auf. Sie können ebenfalls untenstehend heruntergeladen werden.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Bauabteilung Münsingen einzureichen. In Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten.
Auflagedokumente:
Erläuternde Dokumente:
Montag, Mittwoch und Donnerstag
08.30 bis 11.30 Uhr
14.00 bis 17.00 Uhr*
*Der Schalter der Einwohnerdienste (Neue Bahnhofstrasse 4) ist am Montag bis 18.00 Uhr geöffnet.
Dienstag
Vormittags geschlossen
14.00 bis 17.00 Uhr
Freitag
08.30 bis 11.30 Uhr
14.00 bis 16.00 Uhr
Die Gemeindeverwaltung bleibt nach dem Bundesfeiertag am Freitag, 2. August 2024 geschlossen.
Ab Montag, 5. August 2024 sind wir zu den gewohnten Schalteröffnungszeiten wieder für Sie da.
Gemeinde Münsingen
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