05.10.2018
Genehmigung und Inkraftsetzung gemäss Art. 61 BauG
Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die vom Gemeinderat Münsingen am 22.08.2018 beschlossene Überbauungsordnung «Fernwärmeleitungen Erlenau» in Anwendung von Art. 61 Baugesetz (BauG) vom 09.06.1985 mit Datum vom 24.09.2018 genehmigt.
Die oben erwähnte Planung tritt am Tag nach dieser Publikation in Kraft.
Die Unterlagen stehen bei der Bauabteilung Münsingen, beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland und beim Amt für Gemeinden und Raumordnung, der Öffentlichkeit zur Einsichtnahme zur Verfügung.
Münsingen, 1. Oktober 2018
Gemeinderat Münsingen
Montag, Mittwoch und Donnerstag
08.30 bis 11.30 Uhr
14.00 bis 17.00 Uhr*
*Der Schalter der Einwohnerdienste (Neue Bahnhofstrasse 4) ist am Montag bis 18.00 Uhr geöffnet.
Dienstag
Vormittags geschlossen
14.00 bis 17.00 Uhr
Freitag
08.30 bis 11.30 Uhr
14.00 bis 16.00 Uhr
Gemeinde Münsingen
Neue Bahnhofstrasse 4
3110 Münsingen
031 724 51 11
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