Der Bundesrat hat am 13. März 2020 eine Sofortmassnahme zur Unterstützung von kleineren und mittleren Unternehmen (KMU) mit Liquiditätsengpässen beschlossen.
Die Informationsveranstaltung und Vorstellung des Hochwasserschutzprojektes inkl. Landumlegung von heute Montag, 16. März 2020 um 19.30 Uhr findet nicht statt. Zu gegebener Zeit wird ein Ersatztermin festgelegt und kommuniziert.
Am 13.03.2020 hat der Bundesrat entschieden, den Präsenzunterricht auch an der obligatorischen Schule ab Montag, 16.03.2020 vorläufig bis 04.04.2020 zu verbieten.
Das Kantonsarztamt hat die Gesundheitsfachpersonen angewiesen, die neuen Empfehlungen des Bundes zum Schutz der Bevölkerung vor dem Coronavirus konsequent umzusetzen. Dies mit dem Ziel, die Virusausbreitung zu verlangsamen, besonders gefährdete Menschen zu schützen und die Ressourcen des Gesundheitswesens gezielt einzusetzen. Personen mit Symptomen einer akuten Atemwegsinfektion sollen sich zuhause selber isolieren, wenn es ihr Allgemeinzustand zulässt.
Das Kantonale Führungsorgan hat die Kriterien für die Durchführung von Veranstaltungen nach den angepassten Empfehlungen des Bundes von gestern konkretisiert. Anlässe mit über 1000 Teilnehmenden bleiben verboten. Für Veranstaltungen mit 150 bis 1000 Teilnehmenden wird über die Hotline eine Risikoanalyse durchgeführt. Die Eigenverantwortung des Veranstalters bleibt aber.
Die Firma KFS Kanal-Service AG, Oensingen ist von der Gemeinde Münsingen mit Reinigungsarbeiten und Kanalfernsehaufnahmen in den Abwassernetzen der Ortsteile Münsingen und Trimstein beauftragt worden. Die Arbeiten werden Mitte März 2020 aufgenommen. Vorbehalten der Witterung ist mit einer totalen Arbeitsdauer von ca. 6 - 7 Wochen zu rechnen.
Das Kantonale Führungsorgan hat sich nach dem vom Bundesrat ausgesprochenen Verbot für Veranstaltungen mit mehr als 1000 Personen zu einem Rapport in Sachen Corona getroffen. Veranstaltungen mit weniger als 1000 Personen sind weiterhin möglich.
Bäume, Sträucher und Anpflanzungen, die zu nahe an Strassen stehen oder in den Strassenraum hineinragen, gefährden die Verkehrsteilnehmenden, aber auch Kinder und Erwachsene, die aus verdeckten Standorten unvermittelt auf die Strasse treten. Zudem können Durchfahrten von grösseren Fahrzeugen (Ortsbus, Kehrichtwagen, Löschfahrzeug) behindert oder Unterhaltsarbeiten erschwert werden.
Im Auftrag des Grossen Rates überarbeitet die kantonale Denkmalpflege zurzeit das Bauinventar und reduziert die Anzahl der darin verzeichneten erhaltenswerten Baudenkmäler und die Baugruppen (Projekt Bauinventar 2020). Damit verbunden ist auch die von der Baugesetzgebung vorgeschriebene ordentliche Nachführung des Bauinventars. Als Ausnahmefälle werden deshalb auch Objekte nacherfasst, die bisher nicht eingestuft waren. Diese Nachführung betrifft nur einzelne Gemeinden im Kanton.
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Dienstag Vormittags geschlossen 14.00 bis 17.00 Uhr