Münsingen überarbeitet seine Ortsplanungsinstrumente aus dem
Jahr 2010. Wichtige Auslöser für die Planungsarbeiten sind die
Fusionen mit Trimstein (Ortsplanung von 1997) und Tägertschi (Ortsplanung von 2001), veränderte übergeordnete
Bestimmungen zur Raumplanung und neue Herausforderungen wie die
Siedlungsentwicklung nach innen, der Klimawandel oder der Rückgang der
Artenvielfalt.
Der Blick in die Zukunft reicht bis ins Jahr 2030 und darüber hinaus. Dieser Zeitraum ist überschaubar. Er lässt sich vorausschauend gestalten.
Bei der Ortsplanungsrevision «Münsingen 2030» geht es vor allem auch darum, die Grundordnungen von Münsingen, Trimstein und Tägertschi zusammenzuführen und an veränderte, übergeordnete Vorgaben anzupassen.
Die baurechtliche Grundordnung besteht aus Zonenplänen und dem Baureglement. In der Gemeinde Münsingen sind für jeden Ortsteil (Münsingen, Tägertschi, Trimstein) separate Vorschriften in Kraft. Die Ortsplanungsrevision Münsingen 2030 führt sie zusammen.
Das überarbeitete
Gemeindebaureglement beinhaltet die detaillierten Nutzungsbestimmungen
und -einschränkungen für die verschiedenen Zonen.
Der überarbeitete Zonenplan 1 zeigt flächendeckend für das ganze
Gemeindegebiet, in welcher Zone sich ein Grundstück befindet und welche
Nutzungsmöglichkeiten und -beschränkungen damit verbunden sind. Auf dem überarbeiteten
Zonenplan 2 sind Gebiete und Objekte, die unter speziellem Schutz
stehen, gekennzeichnet und der überarbeitete Zonenplan 3 bezeichnet die
Gebiete, welche einer erhöhten Naturgefahr ausgesetzt sind.
Die baurechtliche
Grundordnung ist für die Grundeigentümerschaft verbindlich.
Die Zonenpläne und das Gemeindebaureglement werden vom Parlament beschlossen.
Gegen den Parlamentsentscheid kann das Referendum ergriffen werden.
Die Richtpläne Mobilität, Landschaft und Energie zeigen den Handlungsbedarf in den jeweiligen Bereichen. Im Massnahmenteil sind die konkreten Massnahmen und Projekte, die es zur Umsetzung braucht, festgehalten.
Die Richtpläne sind für die Behörden verbindlich, nicht aber für die Grundeigentümerschaft. Richtpläne werden durch den Gemeinderat beschlossen.
Montag, Mittwoch und Donnerstag
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