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Kernapplikationen sowie unter Berücksichtigung der Digitalisierungsstrategie von Bund und Kanton sowie Gesetz und Verordnung Digitalisierung des Kantons Bern (E-Voting, E-Posteingang, E-Bewilligung, E-Adressauskünfte, Abaklick, Basisdienste
Recht im Bereich öffentliche Sicherheit besteht aus folgenden Erlassen: • Reglement öffentliche Sicherheit • Verordnung öffentliche Sicherheit Weitere Unterlagen: • Konzept Gemeindeführung • Business Continuity Management (BCM)
der Gemeinde Münsingen erlässt gestützt auf das Gesetz vom 11.06.2001 über die öffentliche Sozialhilfe1, die Verordnung über die Angebote zur sozialen Integration2, die Direktionsverordnung über das Betreuungsgutscheinsystem3, das
(COVID-19) (COVID-19-Verordnung 2) Änderung vom 16. März 2020 Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die COVID-19-Verordnung 2 vom 13. März 20201 wird wie folgt geändert: Ingress gestützt auf Artikel 7 des Epidemiengesetzes vom 28. September
der Mehrwertabschöpfungen, 2001 Reglement über den Ausgleich von Planungsvorteilen (RAP), 2021 Verordnung über den Ausgleich von Planungsvorteilen (RAPV) Weisung zur Ermittlung der Baulandwerte Weitere Unterlagen:
(707 KB) Datenbekanntgabe Einwohnerregister - Gesuch (731 KB) Datenschutz - Gesuch Datensperre (249 KB) Datenschutz - Verordnung über die Internet-Bekanntgabe von öffentlichen Informationen 2015 (108 KB) Datenschutzreglement 2014 (Stand 2018)
Entschädigungs- Art. 6 Der Entschädigungsansatz für die Aufgabenhelfenden wird vom ansatz Gemeinderat in der Verordnung privatrechtliche Anstellungen und Funktionsentschädigungen festgelegt und periodisch der Teuerung angepasst. III.
Art. 6 Bst. g des Schulreglements2 und Art. 4 Bst. c des Reglements familienergänzende Kinderbetreuung3 die folgende Verordnung Tagesferien: 1. Allgemeine Bestimmungen Zweck 1 2 Diese Verordnung legt die Bereitstellung der familienergänzenden
sowie Art. 6 Bst. g und Art. 28 Schulreglement4 die folgende Tagesschulverordnung: 1. Grundlagen Gegenstand 1 2 Diese Verordnung legt die Einrichtung und Ausgestaltung der Tagesschule der Gemeinde Münsingen fest. Sie regelt die Berechnung der
66 Abs. 2 Bst. a der Gemeindeordnung2 und das Konzept über die Kulturförderung und Freizeitgestaltung die folgende Verordnung über Beiträge an Kultur, Freizeit und Sport: 1. Allgemeine Bestimmungen Zweck Diese Verordnung regelt die Grundsätze
Gemeindeordnung 2018, Art. 66 Abs. 2 lit. a Schulverordnung 2018, Art. 1 Abs. 2 erlässt der Gemeinderat folgende Verordnung Schulweg 1. Zweck Allgemeine Bestimmungen Art. 1 1 Diese Verordnung enthält die geltenden Rahmenbedingungen zur
4 2 Der Gemeinderat Münsingen erlässt gestützt auf Artikel 10 des Datenschutzreglements vom 17.06.2014 die folgende Verordnung über die Internet-Bekanntgabe von öffentlichen Informationen Zweck Art. 1 1 Diese Verordnung regelt die Bekanntgabe
an der Volksschule Münsingen Der Gemeinderat Münsingen erlässt, gestützt auf Artikel 5 des Schulreglements folgende Verordnung: Grundsätzliches Art. 1 Die Elternbeiträge bei Klassenanlässen sind von den Lehrpersonen so anzusetzen, dass sie den
10. Ausführungs-, Übergangs- und Schlussbestimmungen ............................................................ 11 Verordnung............................................................................................................................... 11 Änderung von Erlassen
bestellen Dokumente Textfilter: Alle Kategorien Abfall Baugesuche Diverses Formulare Merkblätter Reglemente/Verordnungen Weisungen Leitbilder Abfall- und Recyclingkalender 2024 (2323 KB) Abfallreglement 2001 (Stand 2020) (393 KB)
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die folgende Benützungsverordnung Schul- und Sportanlagen: 1. Allgemeine Bestimmungen Geltungsbereich 1 Diese Verordnung gilt für die Benützung von gemeindeeigenen Schul- und Sportanlagen ausserhalb der Nutzung für schulische Zwecke
Gemeindeanlagen: 1. Allgemeine Bestimmungen Geltungsbereich 1 2 3 Grundsätze für die Benützung durch Dritte Diese Verordnung gilt für die Benützung von gemeindeeigenen Räumen, Anlagen, Einrichtungen und Material (nachfolgend Gemeindeanlagen
Montag, Mittwoch und Donnerstag
08.30 bis 11.30 Uhr
14.00 bis 17.00 Uhr*
*Der Schalter der Einwohnerdienste (Neue Bahnhofstrasse 4) ist am Montag bis 18.00 Uhr geöffnet.
Dienstag
Vormittags geschlossen
14.00 bis 17.00 Uhr
Freitag
08.30 bis 11.30 Uhr
14.00 bis 16.00 Uhr
Gemeinde Münsingen
Neue Bahnhofstrasse 4
3110 Münsingen
031 724 51 11
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