Ökologische Aufwertung von Waldrändern

Ökologische Aufwertung von Waldrändern
Fördermassnahmen Kanton
Abteilung Bau

Der Kanton Bern wie auch die Gemeinde Münsingen haben das Ziel, gemeinsam mit den Waldeigentümerinnen und Waldeigentümern Waldränder aufzuwerten und zu pflegen. Am Besten eignen sich südexponierte, nährstoffarme Waldränder für eine Aufwertung.

 

Finanzielle Entschädigungen

Das Amt für Wald des Kantons Bern, wie auch die Gemeinde Münsingen unterstützen Waldrandaufwertungen und -pflege mit finanziellen Beiträgen wie folgt:

Beiträge Kanton Bern

Ersteingriff: 80 CHF / Are
Folgeeingriff: 40 CHF / Are

 

Beiträge Gemeinde Münsingen

Folgeeingriff: 40 CHF / Are

 

Um finanzielle Beiträge des Kantons zu erhalten muss der Waldrand zwischen 10 und 40 Meter tief und 150 Meter lang sein, wobei eine Aufteilung in gewissen Fällen möglich ist. Pflegemassnahmen werden frühestens zwei Jahre nach Ersteingriff entschädigt.

 

Ablauf und Kontakt bei Interesse an einer Aufwertung

Haben Sie Interesse an einer Waldrandaufwertung? Ihr Förster Hansjörg Habegger (079 222 45 47) beratet Sie gerne und unterstützt Sie beim Einreichen eines Beitragsgesuchs.

Bei Fragen steht Ihnen die Abteilung Bau gerne zur Verfügung.

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Öffnungszeiten

Montag, Mittwoch und Donnerstag
08.30 bis 11.30 Uhr
14.00 bis 17.00 Uhr*
*Der Schalter der Einwohnerdienste (Neue Bahnhofstrasse 4) ist am Montag bis 18.00 Uhr geöffnet.

Dienstag
Vormittags geschlossen
14.00 bis 17.00 Uhr

Freitag
08.30 bis 11.30 Uhr
14.00 bis 16.00 Uhr

Kontakt

Gemeinde Münsingen
Neue Bahnhofstrasse 4
3110 Münsingen

031 724 51 11
E-Mail

Münsingen im Film

Link zu Münsinger Film (Öffnet neues Fenster)
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