16.11.2017
Der Gemeinderat Münsingen bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juli 1985 (BauG) die Änderungen der Teil-Überbauungsordnung (UeO) «Räbacher» ge-genüber der 1. Auflage zur erneuten öffentlichen Auflage. Die Teil-UeO «Räbacher» befindet sich innerhalb der Zone mit Planungspflicht (ZPP) H «Rosenweg» im Ab-schnitt H2 und besteht aus Überbauungsplan, Überbauungsvorschriften und Erläute-rungsbericht.
Die Akten liegen während 30 Tagen vom 17.11.2017 bis am 18.12.2017 auf der Bau-abteilung Münsingen, Thunstrasse 1, 3110 Münsingen, öffentlich auf.
Während der Auflagefrist können bei der Bauabteilung Münsingen schriftlich und be-gründet Einsprachen oder Rechtsverwahrungen eingegeben werden. Kollektivein-sprachen und vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn sie angeben, wer die Einsprachegruppe rechtsverbindlich vertritt.
Auflage Dokument 2. Planauflage UeO Räbacker
Auflage Dokument 2. Planauflage UeO Räbacker
Auflage Dokument 2. Planauflage UeO Räbacker
Auflage Dokument 2. Planauflage UeO Räbacker
Auflage Dokument 2. Planauflage UeO Räbacker
Auflage Dokument 2. Planauflage UeO Räbacker
Auflage Dokument 2. Planauflage UeO Räbacker
Auflage Dokument 2. Planauflage UeO Räbacker
Montag, Mittwoch und Donnerstag
08.30 bis 11.30 Uhr
14.00 bis 17.00 Uhr*
*Der Schalter der Einwohnerdienste (Neue Bahnhofstrasse 4) ist am Montag bis 18.00 Uhr geöffnet.
Dienstag
Vormittags geschlossen
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Freitag
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Gemeinde Münsingen
Neue Bahnhofstrasse 4
3110 Münsingen
031 724 51 11
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